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   LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22   

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https://dejure.org/2022,48272
LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22 (https://dejure.org/2022,48272)
LG Bremen, Entscheidung vom 04.11.2022 - 4 S 156/22 (https://dejure.org/2022,48272)
LG Bremen, Entscheidung vom 04. November 2022 - 4 S 156/22 (https://dejure.org/2022,48272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtkreuztal.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer müssen über die Haftungsrisken bei der Kreditaufnahme der Gemeinschaft vor Beschlussfassung unmfassend informiert werden / Sondervergütung für Zensus?; §§ 9a, 16, 28 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann kann ein Beschluss über eine Darlehensaufnahme gefasst werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Zwar ist es einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht grundsätzlich verwehrt, einen langfristigen, hohen Kredit aufzunehmen (BGH NJW 2015, 3651).

    Die entsprechende Unterrichtung der Wohnungseigentümer ist in dem Protokoll der Eigentümerversammlung zu dokumentieren (BGH NJW 2015, 3651 Rn. 35).

    Es ist daher erforderlich, dass deutlich und richtig über die unbegrenzte Nachschusspflicht im Innenverhältnis aufgeklärt wird (Hügel/Elzer, Darlehensaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, DNotZ 2016, 247 (251) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH NJW 2015, 3651; s.a. beck-online.Grosskommentar, Stand: 01.03.2022, Hermann, § 28 WEG Rn. 83 ff).

    ist diese Aussage bereits deswegen nicht zwingend, weil der Darlehensbeschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG vorsehen kann, dass sich einzelne Wohnungseigentümer an Tilgung und Zins nicht beteiligen müssen und von den Kreditkosten sowie - durch entsprechende Vereinbarung mit dem Kreditinstitut - von der quotalen Haftung des § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG befreit sind (BGH NJW 2015, 3651 Rn. 29 und Rn. 31; Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 28 Rn 9).

    Das Amtsgericht Bremen ist im Ausgang zutreffend von den engen Voraussetzungen ausgegangen, die der BGH in maßgeblichen Entscheidungen (Urteil vom 25.09.2015, Az.: V ZR 244/14 und Urteil vom 28.09.2012, Az.: V ZR 251/11) entwickelt hat.

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 203/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Verzögerte Zustellung der

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (s. nur NJW 2016, 568 Rn. 9) ist das Merkmal "demnächst" erfüllt, wenn sich die der Partei zuzurechnenden Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten.

    Dies bedeutet aber nicht, dass er unbegrenzt lange völlig untätig bleiben darf (BGH NJW 1978, 215, NJW 2016, 568).

    Der BGH hat jedenfalls ein Tätigwerden vor Ablauf von drei Wochen nach Einreichung der Klage als ausreichend angesehen (NJW 2016, 568 Rn. 13).

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Dies bedeutet aber nicht, dass er unbegrenzt lange völlig untätig bleiben darf (BGH NJW 1978, 215, NJW 2016, 568).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Dieser Rechtsauffassung des VII. Zivilsenats hat sich der V. Senat aus Gründen der Vereinheitlichung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und zur Herstellung eines einheitlichen Maßstabs angeschlossen (NZM 2015, 664 Rn. 6).
  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 185/07

    Vorwirkung demnächst erfolgender Zustellung: Berechnung der 14-tägigen

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Dies gilt für sämtliche Fallgruppen, so dass auch für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen nicht auf die Zeitspanne zwischen der Aufforderung zur Einzahlung der Gerichtskosten und deren Eingang bei der Gerichtskasse, sondern darauf abgestellt wird, um wie viele Tage sich der ohnehin erforderliche Zeitraum infolge der Nachlässigkeit des Klägers verzögert hat (s.a. BGH, NJW 2011, 1227 Rn. 8).
  • LG Dortmund, 05.03.2019 - 1 S 467/16
    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Eine Darlehensaufnahme, insbesondere in der avisierten Höhe, kann aber nur dann beschlossen werden, wenn aufgrund von Ausschreibungen und Angeboten die aufzunehmende Darlehenssumme bzw. zu beschließende Sonderumlage feststeht (so auch LG Dortmund, Urteil vom 5. März 2019 - 1 S 467/16).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Solche Anhaltspunkte können vorliegen, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges die Beweislast verkannt hat, beweiswürdigende Darlegungen nachvollziehbarer Grundlage entbehren, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde, Verfahrensfehler bei der Tatsachenfeststellung unterlaufen sind oder Fehler bei der Bewertung des Ergebnisses der Beweisaufnahme vorliegen (vgl. BGH, NJW 2004, 1876; Zöller/Heßler, ZPO, 34. Aufl., § 529, Rn. 2).
  • AG Hannover, 04.03.2021 - 482 C 8084/20

    Verwalter-Sondervergütung wegen Zensus

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Somit können die Wohnungseigentümer mit Mehrheitsbeschluss der Hausverwaltung für den Mehraufwand durch den Zensus eine zusätzliche Vergütung zuerkennen (AG Hannover, Urteil v. 04.03.2021, AZ.: 482 C 8084/20; Anmerkung hierzu Dötsch).
  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Auszug aus LG Bremen, 04.11.2022 - 4 S 156/22
    Das Amtsgericht Bremen ist im Ausgang zutreffend von den engen Voraussetzungen ausgegangen, die der BGH in maßgeblichen Entscheidungen (Urteil vom 25.09.2015, Az.: V ZR 244/14 und Urteil vom 28.09.2012, Az.: V ZR 251/11) entwickelt hat.
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